Abgeltungsteuer auf Zinsen

Kapitalerträge unterliegen seit 2009 grundsätzlich der Abgeltungsteuer. In bestimmten Fällen ist jedoch der höhere persönliche Steuersatz zur Anwendung zu bringen. Bei Zinsen aus Gesellschafterdarlehen unterliegen die Zinsen dem persönlichen Steuersatz, wenn die Beteiligung mit mindestens 10 % gegeben ist. Das Finanzgericht hat gegen diese Auffassung keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Inzwischen ist Revision beim BFH anhängig, sodass dementsprechende Fälle mit Einspruch offen gehalten werden sollten.

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