Vor dem Finanzgericht Köln ist eine Klage gegen die neue einheitliche
Steueridentifikationsnummer anhängig (Az. 2 K 2822/08). Die Kläger wenden sich in dem Verfahren gegen die Ausgabe von Steueridentifikationsnummern mit der Begründung, dass so ein Personenkennzeichen geschaffen wird, das nach und nach die Erkenntnisse verschiedener Behörden über jeden Einzelnen abrufbar macht.
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