Kaminkehrerleistungen ab 2014 aufteilen

Im Veranlagungsjahr 2013 sind noch die in Summe ausgewiesenen Kehr- und Prüfarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar. Ab dem 01.01.2014 werden diese jedoch nur anerkannt, wenn die begünstigten Kehrleistungen von den nicht begünstigten Prüfleistungen getrennt ausgewiesen werden. Dies gilt auch für Abrechnungen in 2014, die noch das Jahr 2013 betreffen, da die Antragstellung nur nach Zahlungsprinzip möglich ist. Hinzuweisen ist auf ein Verfahren vor dem BFH, wobei die Nicht-Abzugsfähigkeit von Prüf-bzw. Gutachterleistungen grundsätzlich in Frage gestellt wird, wenn diese notwendig sind.

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