Option zur Regelbesteuerung

Ein Kleinunternehmer muss eindeutig zur Regelbesteuerung optieren, das hat der BFH in seinem Urteil vom 24.07.2013 eindeutig zum Ausdruck gebracht. Allein durch die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist eine unwiderrufliche Option zur Regelbesteuerung nicht ausgesprochen worden. Die Finanzverwaltung ist dagegen verpflichtet, nachzufragen, wenn der betreffende Kleinunternehmer nicht eindeutig seinen Willen zur Option kundgetan hat. Im Urteilsfall war nicht eindeutig erkennbar, ob der Unternehmer die Option wirklich wollte oder lediglich die ggf. durch andere Tatbestände veranlasste Umsatzsteuer nachzahlen wollte (unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer).

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