Minderwertausgleich bei Leasing
Der BFH hat in einer Entscheidung vom 20.03.2013 klargestellt, wie die Zahlung eines Minderwertausgleichs umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Der BFH bestätigt seine schon frühere Auffassung aus dem Jahr 2011. Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Der entgegengesetzten Auffassung der Finanzverwaltung ist der BFH damit nicht gefolgt.
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