Altersvorsorge – Verbesserungsgesetz
Der Bundesrat hat am 07.05.2013 dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Künftig wird es damit ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge geben. In gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form soll so den Verbrauchern ein Produktvergleich ermöglicht werden. Außerdem können Versicherte ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung künftig besser geltend machen. Die Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert. Bei der Eigenheimrente kommt es ebenfalls zu Vereinfachungen. In der Ansparphase wird es jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Dies war bisher nur bei sogenannten Kombiverträgen möglich. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen. Das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag durfte bis her nur für den Erwerb, den Bau oder die Tilgung eines Darlehens von selbstgenutzten Wohnimmobilen eingesetzt werden.