Gelangensbestätigung erst zwingend ab 01.10.2013

Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist unter anderem vom Belegnachweis über das Verbringen in das übrige EU-Ausland abhängig. Wie sich aus dem geänderten Verordnungsentwurf ergibt, sollen die seit 01.01.2012 bestehenden Neuregelungen hierzu (Gelangensbestätigung) in geänderter Fassung erst zum 01.10.2013 verbindlich angewandt werden müssen. Änderungen ergeben sich z. B. noch bei der Abholung durch einen Spediteur im Auftrag des Abnehmers (Speditionsbescheinigung mit Versicherung der Verbringung ins EU-Ausland mit Nachweis der unbaren Zahlung des Kaufpreises durch den Abnehmer).
Der Bundesrat muss der geänderten Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung noch zustimmen. Die Zustimmung gilt jedoch als wahrscheinlich.

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