Bruttolistenpreis verfassungsgerecht

Der BFH hat in seinem Urteil vom 13.12.2012 bestätigt, dass die Anwendung der 1 %-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Im Urteilsfall wurde der BLP für einen geleasten Dienstwagen angesetzt, obwohl es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelte. Der BFH betont erneut, dass die 1 %-Regelung typisierend den Wert der Privatnutzung ermitteln lässt. Der Steuerbürger hat immer die Möglichkeit, sich für die zwar aufwendige aber alternative Fahrtenbuchmethode zu entscheiden.

Einsprüche diesbezüglich werden von der Finanzverwaltung mit Hinweis auf die Entscheidung des BFH mit dem Az. VI R 51/11 zurückgewiesen.

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