Jahressteuergesetz 2013 ist beschlossen

Der Bundestag hat am 25.10.2012 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2013 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Geregelt wird die Steuerfreiheit von Bezügen bei Wehrdienstleistenden und Freiwilligendienstleistenden. Für Unterhaltsempfänger bleibt künftig bei der Ermittlung des eigenen Vermögens ein angemessenes Hausgrundstück unberücksichtigt. Im Grunderwerbsteuerrecht werden eingetragene Lebenspartner den Ehepartnern gleichgestellt. Umsatzsteuerbefreiungen werden auf besondere Heilbehandlungen ausgeweitet. Abgelehnt wurde der Antrag, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels wieder abzuschaffen. Abgelehnt wurde auch der Antrag, dass Lebenspartnerschaften steuerlich mit Ehen gleichgestellt werden.
Die vorgesehene Umsatzsteuerfreiheit für Bildungsleistungen wurde zunächst zurückgestellt.

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