Zeit-Soldat als Ausbildung

Nach Feststellung des BFH befindet sich ein Soldat auf Zeit, der für seine spätere Verwendung im Mannschaftsdienstgrad unterwiesen wird, in einer Berufsausbildung. Dabei muss der Ausbildungscharakter im Vordergrund seiner Ausbildung stehen. Im Urteilsfall hat der Soldat auf Zeit tatsächlich eine Ausbildung erhalten. Der Kläger war als Kraftfahrer bei Einstellung für vier Jahre vorgesehen. Für eine solche Verwendung sind eine abgeschlossene allgemeine Grundausbildung sowie eine sich daran anschließende Kraftfahrausbildung bei der Bundeswehr mit erfolgreich bestandener Fahrerlaubnisprüfung für Kraftfahrklasse CE erforderlich. Die allgemeine Grundausbildung und die Dienstpostenausbildung sind zwei Abschnitte einer einheitlichen Berufsausbildung, da sie von Anfang an vorgesehen waren. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 ist für den derzeitig geltenden Freiwilligenwehrdienst vorgesehen, dass die ersten sechs Monate als Grundausbildung gelten sollen.

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