Bundesfreiwilligendienst
Mit Wirkung zum 01.07.2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt und durch den freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von bis zu 23 Monaten ersetzt. Die Bezüge für den freiwilligen Wehrdienst sind steuerfrei. Die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst sind nach bisheriger Gesetzeslage steuerpflichtig. Diese werden aber von der Finanzverwaltung aufgrund einer Billigkeitsregelung als steuerfrei behandelt, um sie gegenüber dem freiwilligen Wehrdienst nicht zu benachteiligen. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird unter anderem das für den Bundesfreiwilligendienst bezahlte Taschengeld in Höhe von 363 EUR steuerfrei gestellt.
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