Angemessenheit eines betrieblichen Pkw
Ein Fahrzeug, das für den Unternehmer durchgehend horrend hohe Kosten verursacht, ist weder geeignet noch dazu bestimmt, den Betrieb zu fördern. Grundsätzlich ist der Unternehmer frei in seiner Entscheidung, welche und wie viele Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Nach Auffassung des FG Nürnberg vom 07.01.2012 muss jedoch der Unternehmer darlegen und glaubhaft machen, dass überwiegend betriebliche Gründe zum Erwerb des Fahrzeuges geführt haben. Betriebsausgaben sind lediglich die Kosten für die tatsächlich durchgeführten betrieblichen Fahrten in angemessener Höhe. Bei der Beurteilung sind im Einzelfall folgende Tatsachen zu beurteilen:
– Größe des Unternehmens
– Höhe der Einnahmen und der Gewinne
– Umfang und Häufigkeit der Privatnutzung
– Sonderzubehör, wie Sportausstattung
– Häufiger Wechsel der Fahrzeuge
– Bedeutung für den Geschäftserfolg
– Üblichkeit im Vergleich zu anderen Unternehmen
– Verursachung der Anschaffung aus privaten Gründen