Rentenbezugsmitteilungsverfahren


Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, wie in Fällen verfahren werden soll, in denen der Mitteilungspflichtige bisher keine Rentenbezugsmitteilung übermitteln konnte. Sofern die Steueridentifikationsnummer und/oder das Geburtsdatum des Leistungsempfängers nicht bekannt sind, ist eine Übermittlung im Einzelfall nicht möglich. In einigen Fallgestaltungen ist dem Mitteilungspflichtigen das in der Identifikationsnummer-Datenbank gespeicherte Geburtsdatum des Leistungsempfängers nicht bekannt. Auch die Abgabe der Identifikationsnummer bereitet in einzelnen Fällen mangels möglicher Erfassung beim Leistungsempfänger Probleme.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung haben grundsätzlich bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres den Rentenbezu g der zentralen Stelle durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

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