Ehegattensplitting und Abgeltungsteuer
Nach einer Pressemitteilung vom 25.04.2012 des DIW Berlin sollen die Vorteile durch das Ehegattensplitting beschränkt werden, da die effektive durchschnittliche Steuerbelastung in Deutschland vor allem infolge des Ehegattensplittings deutlich geringer ausfällt als im europäischen Vergleich. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen könnten verwendet werden, um den steilen Anstieg der Grenzsteuersätze im unteren und mittleren Einkommensbereich zu senken. Außerdem begünstigt die Abgeltungsteuer die Finanzierung von Unternehmen durch Fremdkapital und reduziert die Anreize, Eigenkapital einzusetzen. Vor allem Personengesellschaften haben ihre Fremdfinanzierung ausgeweitet, um von der Abgeltungsteuer zu profitieren. Der Anteil des Fremdkapitals am Eigenkapital hat sich so innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 1,4 % erhöht. Die durch die Abgeltungsteuer ausgelöste unterschiedliche Besteuerung wirkt sich messbar auf die Finanzierungsentscheidungen der Unternehmen aus.