Zuteilung der Identifikationsnummer
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind nach Aussage des BFH vom 18.01.2012 verfassungsgemäß. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Die Identifikationsnummern bilden außerdem eine wesentliche Voraussetzung für den Ersatz der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale. Die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte wird aufgrund der Identifikationsnummer gewährleistet. Außerdem kann Missbräuchen bei Beantragung von Kindergeld sowie bei Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.