Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben

Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen künftig verspätet eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen umgehend an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung stellt nach allgemeiner Meinung eine Steuerhinterziehung auf Zeit dar. Dies gilt unverändert aber nur, wenn der Betreffende vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. Nach einer früheren Version einer Anweisung diesbezüglich wurde auf die Weiterleitung zur Strafsachenstelle verzichtet, wenn die Verspätung auf entschuldbaren Gründen beruhte (wie z. B. Krankheit). Diese Ausnahme will die Finanzverwaltung nun ab 2012 nicht mehr zur Anwendung bringen.

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