Vorsteuerabzug aus Rechnungen


Vom FG Düsseldorf wurde eine Klage als unbegründet zurückgewiesen, bei der der Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines sogenannten Hochpreisers begehrt wurde. Hochpreiser sind vermeintliche Zwischenhändler, die zum Schein in den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen eingeschaltet werden, wenn ein Teil des vereinbarten Kaufpreises „schwarz“ gezahlt werden soll. Der tatsächliche Veräußerer und der tatsächliche Erwerber sind sich hier übereingekommen, um dem Veräußerer eine entsprechende Steuerverkürzung zu ermöglichen. Dem Erwerber des Nutzfahrzeuges steht in diesen Fällen kein Vorsteuerabzug aus der erteilten Rechnung des Hochpreisers zu, da Rechnungsaussteller und tatsächlich leistender Unternehmer nicht identisch sind.

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