Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer
Das FG Köln wird nun in einem Musterverfahren (Az. 8 K 1937/11) klären, ob dem Steuerpflichtigen ein Werbungskostenabzug für Jahre ab 2009 zusteht, obwohl dies im Zusammenhang mit abgeltungsteuerpflichtigen Einkünften steht. Die seit dem 01.01.2009 in Kraft getretene Abgeltungsteuer hat diverse Verschlechterungen für Kapitalanleger mit sich gebracht. Neben der Streichung von steuerfreien Spekulationsgewinnen wurde u. a. der Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte mit abgeltender Besteuerung gestrichen. Die Verfassungsmäßigkeit des Abzugs beschäftigt derzeit mehrere Finanzgerichte. Betroffene Steuerbürger können unter Hinweis auf die genannten Aktenzeichen Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.