Steuervereinfachungsgesetz gescheitert


Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt. Insbesondere lehnte der Bundesrat ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages wurde aufgehalten. Die Bundesregierung muss jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Steuervereinfachungsgesetz beinhaltet u. a. auch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können deshalb derzeit diese Regelungen nicht verbindlich anwenden. Auch die Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen wurden vom Bundesrat nicht genehmigt. Eigentümer müssen deshalb auf steuerliche Begünstigungen bei Sanierungsaufwendungen noch verzichten.

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