Fragebögen vor Betriebsprüfungen


Finanzämter versenden verstärkt zur Vorbereitung der Betriebsprüfungen Fragebögen an die entsprechenden Unternehmen. Derzeit ist das Frisörhandwerk überwiegend betroffen. Die Beantwortung der Fragebögen sollte jedoch gewissenhaft und mit äußerster Vorsicht erfolgen, da sie die Grundlage für Nachkalkulationen und Hinzuschätzungen der Betriebsprüfer bilden. Der Fragebogen stellt sehr detaillierte Fragen, z. B. zur Überprüfung der Erlöse und zum Warenverbrauch. Im Zusammenhang mit der Beantwortung sollten nur solche Angaben gemacht werden, die dem Steuerbürger tatsächlich vorliegen. Das sind in aller Regel Verkaufspreise oder Aufzeichnungen der Registrierkassen. Vermutungen oder Schätzungen über die Kundenstruktur müssen nicht abgegeben werden, wenn dies nicht ohnehin für andere Zwecke aufgezeichnet wird. Zwischenzeitlich ist ein Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgerich t anhängig, in dem geklärt werden soll, ob der Fragebogen einen Verwaltungsakt darstellt und somit auch angreifbar wäre.

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