Steuerhinterziehung bei fehlenden Rentenbezügen


Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz und der Pressemitteilung vom 09.06.2011 können fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Kläger hatten unvollständige Angaben gemacht, worauf das Finanzamt die Steuerfestsetzungen 10 Jahre rückwirkend änderte. In den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung werden nach Meinung des Gerichts alle Rentner angesprochen und auch aufgefordert, eine entsprechende Anlage für die Rentenbezüge abzugeben. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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