Vergabe von MwSt-Identifikationsnummern


Die europäische Kommission weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass MwSt-Identifikationsnummern ausschließlich von Steuerverwaltungen vergeben werden dürfen. Unternehmer aus verschiedenen Mitgliedsstaaten hatten in der Vergangenheit Angebote in Form eines offiziellen EU-Dokuments erhalten. Gegen Vorauszahlung könne eine gültige MwSt-Identifikationsnummer erkauft werden. Sofern Zweifel an nicht angeforderten Dokumenten zum Erwerb einer MwSt-Identifikationsnummer entstehen, wird deshalb empfohlen, die zuständigen Steuerverwaltungen einzuschalten. Informationen über die Registrierung für MwSt-Zwecke können auf der Webseite der EU-Kommission in allen 27 Mitgliedsstaaten abgerufen werden. Rubrik „MwSt.in der Europäischen Union“.

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