Behinderten-Pauschbetrag
Nach dem Urteil des FG Nürnberg vom 10.12.2010 kann der Behinderten-Pauschbetrag nicht neben den nachgewiesenen Pflegekosten berücksichtigt werden. Nach Aussage des Gerichts würde dies zu einer mehrfachen Berücksichtigung derselben Aufwendungen führen. Es ist deshalb unzulässig, für einen Teil der mit der Körperbehinderung zusammenhängenden Aufwendungen den Einzelnachweis zu führen, im Übrigen aber den Pauschbetrag zu beantragen.
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