Neues zum Solidaritätszuschlag
Nach einer Pressemitteilung des BdSt plant das FG Niedersachsen, erneut dem BVerfG die Frage zur Prüfung vorzulegen, ob der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Das FG Niedersachsen hält inhaltlich an seiner Einschätzung fest, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Erhebung einer dauerhaften Ergänzungsabgabe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Begründung soll in dem erneuten Vorlagebeschluss um ein weiteres Argument ergänzt werden. Nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz werden Einkünfte eines Arbeitnehmers stärker mit Solidaritätszuschlag belastet als gleichhohe Einkünfte eines Gewerbetreibenden. Das vor dem FG Niedersachsen anhängige Verfahren wird unter dem Az. 7 K 143/08 geführt. Steuerbescheide enthalten hinsichtlich des Solidaritätszuschlags derzeit aber ohnehin von Amts wegen einen Vorläufigkeitsvermerk. Damit bleibt der Steuerbescheid in diesem Punkt offen und kann bei einer günstigen Entscheidung des BVerfG noch geändert werden.