Neuregelung ab 01.01.2011 – MiniJobs


Ab 2011 gibt es einige Neuerungen bei den Mini-Jobs. So steigt die Umlage für Mutterschutz (U2) von bisher 0,07% auf 0,14%. Das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz muss ab 2011 zwingend elektronisch erfolgen. Die Insolvenzgeldumlage entfällt ab 2011 und wird auf 0% gesetzt. Bei Teilnehmern am Dauerbeitragsverfahren erfolgen die Anpassungen der Neuregelung automatisch. Arbeitgeber müssen ab 2011 zwingend eine Erklärung kurzfristig geringfügig Beschäftigter bei weiteren Mini-Jobs im Kalenderjahr im Lohnkonto aufnehmen. Ebenfalls sind die geringfügig Beschäftigten verpflichtet den Arbeitgeber über mehrere Mini-Jobs zu unterrichtet und eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben.
Weiterhin sind die Tätigkeitsschlüssel geändert wurden. Die Umstellung ist seit dem 01.12.2010 in den Sozialversicherungsmeldungen zu erfolgen.

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