Zinsen des Finanzamts steuerpflichtig
Die durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ist verfassungsgemäß (FG Münster vom 16.12.2010). Die Gesetzesänderung ist auf alle Fälle anwendbar, in denen die Steuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist. Die sich hieraus ergebende Rückwirkung der Neuregelung spricht nicht gegen die Verfassung.
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