Umzugskosten in 2011


Nach dem BMF-Schreiben vom 30.12.2010 sind Änderungen der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 01.01.2011 bekanntgegeben worden. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 01.01.2011 nun 1.612 EUR. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.279 EUR und für Ledige 640 EUR. Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten zum 01.01.2011 um 282 EUR.
Die Neuregelungen sind auf Umzüge, die nach dem 31.12.2010 beendet werden, anzuwenden.

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