Photovoltaikanlage ist gewerblich
Nach dem Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 22.09.2010 stellt das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände eines Einzelunternehmens aufgrund der Ungleichartigkeit der Tätigkeit einen eigenständigen Gewerbebetrieb dar. Das Gericht begründete dies u. a. mit dem Fehlen der organisatorischen und wirtschaftlichen Verflechtung mit dem ansonsten bestehenden Unternehmen. Gegen die Entscheidung wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt (Az. X R 36/10). Für entsprechende Einspruchsverfahren ist ein Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf die zugelassene Revision erreichbar.
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