Jahressteuergesetz 2010


Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte dieses Jahres die Regelung zur steuerlichen Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, wenn das häusliche Arbeitszimmer wegen nicht vorhandenem Arbeitsplatz dem Abzug zugeführt werden soll. Das Jahressteuergesetz 2010 hat nun die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung aufgenommen. Der Gesetzgeber hat hier die Mindestforderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und lässt so den Abzug in derartigen Fällen bis max. 1.250 EUR rückwirkend seit 2007 zu. Die rückwirkende Änderung soll Steuerausfälle in Höhe von 800 Mio. für die Jahre 2007 bis 2010 bewirken. Sofern das häusliche Arbeitszimmer aufgrund der mehr als 50 %igen betrieblichen und beruflichen Tätigkeit abgezogen werden soll, hat der Gesetzgeber keine Neuregelung vor gesehen, das heißt, derartige Aufwendungen sind nicht abziehbar.

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