Jahressteuergesetz 2009

Die geplanten Maßnahmen betreffen unterschiedliche Bereiche – das Spektrum reicht von Gesundheitsförderung über die Bekämpfung von Steuerstraftaten bis hin zu Eigenheimzulage und Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. So wird z. B. festgestellt, dass die neue Altersgrenze für das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag nicht auf die Eigenheimzulage angewendet wird, d. h. für Zwecke der Kinderzulage bleibt es bei der Berücksichtigung von Kindern bis zum 27. Lebensjahr. Für Ehegatten wird ab 2010 ein „optimales Faktorverfahren“ eingeführt. Konkret sollen Doppelverdiener-Ehepaare statt der Steuerklassenkombination eine Möglichkeit bekommen, die anfallende Steuerlast auf beide zu verteilen. Die Gesundheitsförderung im betrieblichen Bereich soll ausgeweitet werden und deshalb der Arbeitgeber gänzlich von einer Steuerbefreiung bei betriebsinternen Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit profitieren.

Außerdem können Unternehmen die Buchführung künftig in das Ausland verlegen. Diese Möglichkeit ist bisher rein rechtlich gesehen nicht umsetzbar. Um Bürokratiekosten zu senken, soll eine diesbezügliche Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden. Um den Steuerbetrug besser bekämpfen zu können, werden künftig Steuerstraftaten weniger schnell verjähren und auch bei der Gemeinnützigkeit will man Vereine näher unter die Lupe nehmen, wobei im Bereich der ausländischen Familienstiftungen auch Scheinstiftungen entdeckt werden sollen. Abschließend werden generell Heilbehandlungen im stationären und ambulanten Bereich umsatzsteuerbefreit und Schulgelder nicht nur von deutschen Schulen in der Steuererklärung absetzbar. Gravierend in diesem Zusammenhang sind aber vor allem die ergänzenden Regelungen zur ab 2009 einzuführenden Abgeltungsteuer. So soll auf sämtliche Gewinne von Fonds, die in Zertifikate investieren, die 25 %-ige Abgeltungsteuer anfallen, auch wenn der Anleger noch vor dem 01.01.2009 einsteigt.

Bei Dachfonds hingegen, die über andere Aktien-, Renten- oder Misch-Pools verfügen, sollen Kursgewinne dauerhaft steuerfrei bleiben, wenn die Anteile vor dem Jahreswechsel gekauft werden. Bei anderen Geldprodukten könnten sich noch Änderungen ergeben. So wird beispielsweise noch für die Steuerfreiheit für Kursgewinne gekämpft, die nach dem Stichtag erworben werden. Reine Altersvorsorge-Verträge sind aber steuerbefreit, wenn diese mindestens zwölf Jahre laufen und erst nach Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Ob diese geplanten Regelungen im Einzelnen tatsächlich beschlossen werden, ist wie schon so oft abzuwarten. Man denke an die zuletzt geplanten Gesetzesreformen zur Reform der GmbH oder auch zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die geplanten Umsetzungstermine wurden ja schon wieder mal verschoben.

Erbschaftsteuerreform erneut verschoben: Die geplante Verabschiedung im Mai bis Mitte Juni 2008 und damit Inkrafttreten ab dem 01.07.2008 wurde erneut verschoben, da im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden konnte. Der neue Zeitplan geht von einer Verabschiedung durch den Bundestag Anfang Juli 2008 und einer Zustimmung durch den Bundesrat nach der Sommerpause aus. Welche Auswirkungen sich dann im Bezug auf die geplante Übergangsregelung ergeben, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Ein Inkrafttreten wird aber frühestens zum 01.09.2008 bzw. 01.10.2008 denkbar.

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