Lohn – Buchhaltungsleistungen
Nur große Firmen sind heute noch in der Lage entsprechende Abteilungen und Bereiche zu haben, die sich nur mit der Buchhaltung beschäftigen und immer auf dem Laufenden sind. Deshalb ist es für alle mittelständischen und kleineren Firmen in der Regel immer günstig, wenn die Unternehmensbuchhaltung von einem externen Buchhaltungsbüro übernommen wird. Hier sind die ausgebildeten Fachkräfte, die immer aktuell geschult und ausgebildet werden können. Die Abrechnung kann damit effektiver und exakt erfolgen. Bei richtiger Vertragsgestaltung des Auftrages für die Buchführung kann die Firma, wenn es zu Verfehlungen gekommen ist, sogar Schadenersatzansprüche geltend machen. Dazu kommt, dass in diesen spezialisierten Unternehmen die Buchhaltung bis hin zur Lohnbuchhaltung in der Regel 30 % billiger wird, als wenn es im eigenen Unternehmen erfolgt.
Das Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der Finanzbuchhaltung umfasst ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach dem § 6 Abs. 4 StberG.
Bei der Auswahl des Buchhaltungsbüros ist es sehr wichtig, dass eine allumfassende Betreuung und Beratung, bis hin zur Abrechnung erfolgen kann und auch die entsprechende Haftung bei Fehlern übernommen wird. Das jeweilige Unternehmen kann sich damit voll auf sein Kerngeschäft stützen, um dort immer effektiv und auf den aktuellsten Stand zu sein.